Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir betrachten das Verhältnis mit unseren Kunden als Vertrauensverhältnis  und sind stets bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erledigen. Auch in den Fällen, in denen wir für mehr als eine  Vertragsseite tätig sind, erstreben wir eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung.

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1. Vertraulichkeit
Unser Angebote und Informationen sind streng vertraulich und nur für den von uns angesprochenen Empfänger und unseren Auftraggeber bestimmt. Zur Weitergabe an Dritte sind diese nur mit unserer schriftlichen Zustimmung befugt. Im Fall unbefugter Weitergabe haben wir - unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruchs - Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe  der vereinbarten Provision.

2. Vorkenntnis
Ist dem Kunden ein von uns angebotenes Objekt bereits bekannt, so hat er uns innerhalb von drei Tagen auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadenersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.

3. Informationspflichten Auftraggeber
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; der/die Auftragsgeber ist/sind verpflichtet, uns rechtzeitig über Ort und Zeit zu informieren.

Der/die Auftraggeber ist/sind verpflichtet uns unverzüglich über den erfolgten Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und uns unverzüglich eine Vertragsabschrift nebst aller sich darauf beziehenden Nebenabreden zu übersenden. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen.

Sofern auf Grund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

4. Doppeltätigkeit
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil - auch entgeltlich - tätig zu werden.

5. Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt.

6. Vergütungen
6.1. An- und Verkauf

Die Käufercourtage in NRW in Höhe von 3,57 % einschließlich gesetzlicher MwSt. bei privaten und in Höhe von 4,76 % einschließlich gesetzlicher MwSt. bei gewerblichen Immobilien auf den notariell beurkundeten Kaufpreis ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig.

6.2. Vermietungen/Verpachtungen

Bei Vermietungen in NRW verpflichtet sich der Mieter für unsere Tätigkeit eine Vermittlungs-/Nachweisgebühr in Höhe von 2,38 Monatskaltmieten inkl. der gesetzlichen MwSt. nach Mietvertragsabschluss zu zahlen. Für die Vermittlung von gewerblichen Miet-, Pacht- und vergleichbaren Nutzungsverträgen sowie für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss derartiger Verträge hat der Mieter bei Verträgen mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren eine Provision von 3 Monatsmieten zzgl. MwSt. (3,57 Monatsmieten inkl. MwSt.) zu zahlen. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren hat der Mieter eine Provision in Höhe von 4 Monatsmieten zzgl. MwSt. (4,76 Monatsmieten inkl. MwSt.) zu zahlen. Wird in einem gewerblichen Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsvertrag mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren ein Optionsrecht eingeräumt, welches die Vertragszeit bei Ausübung auf insgesamt über 5 Jahre verlängert, so ist eine weitere Provision von einer Monatsmiete zzgl. MwSt. (1,19 Monatsmieten inkl. MwSt.) zu entrichten.

Bei Vereinbarungen einer Staffelmiete in gewerblichen Miet-, Pacht- oder gleichartigen Nutzungsverträgen wird die Provision nach der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit errechnet, mietfreie Monate werden hierbei nicht berücksichtigt.

In allen anderen Bundesländern berechnen wir die dort ortsüblichen Maklerprovisionen. 

Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.

6.3. Zustandekommen des Maklervertrages sowie Provisionsanspruch und Fälligkeit

Ein Maklervertrag kommt zwischen Auftraggeber und Makler zustande, wenn der Auftraggeber aufgrund eines Immobilienangebotes per E-Mail, Telefon, Telefax oder Brief weitere Informationen oder einen Besichtigungstermin zu diesem Immobilienangebot wünscht und der Makler daraufhin mit ihm in Kontakt tritt.

Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertrags-partner mitzuteilen. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn die Firma Kiy Real Estate bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die Tätigkeit der Firma Kiy Real Estate zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Gleiches gilt, wenn der Erwerb durch eine Versteigerung erfolgt. Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages bzw. bei Zuschlagserteilung durch Versteigerung fällig.

7. Haftung/Schadenersatz/Verjährungsfrist
Unsere Angebote und Informationen erfolgen gemäß den uns von Dritten erteilten Auskünften. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, prüfen wir diese nicht und übernehmen keinerlei Haftung.

Schadenersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Verstößt der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten, haben wir Anspruch auf Ersatz dadurch entstandener Auslagen, Kosten und Zeitaufwendungen.

Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadens- und Aufwendungsersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs.

8. Schaden- und Aufwendungsersatz durch den Auftraggeber
Falls der Auftraggeber seine Vertragspflichten verletzt, ist er verpflichtet, den dem Makler hieraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die Aufwendungen zu ersetzen, wenn er während der Auftragszeit seine Verkaufsabsicht aufgibt, mit Interessenten des Maklers nicht verhandelt oder die Durchführung des Auftrags durch Änderung der Angebotsbedingungen oder auf sonstige Weise erschwert. Der Aufwendungsersatz wird mit dem Tage der Auftragsbeendigung fällig.

Verkauft der Auftraggeber innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Auftragszeit an einen vom Makler während der Auftragszeit nachgewiesenen oder vermittelten Interessenten, so verpflichtet sich der Auftraggeber die unter 6. vereinbarte Provision zu zahlen.

8.1. Berechnung des Aufwandes

  1. Inserats- und Prospektkosten, Porti, Telefonate u. a. m. sind auf Nachweis abzurechnen
  1. Für Reise- und Pkw-Kosten gelten die nach dem Einkommenssteuergesetz zulässigen Ansätze.
     

9. Auslagenersatz bei Widerruf

Die Parteien vereinbaren hiermit eine Verpflichtung des Auftraggebers zum Ersatz der Aufwendungen wie auch zur Leistung einer angemessenen Aufwandsentschädigung an den Makler für den Fall, dass der Auftraggeber den mit dem Makler geschlossenen Maklerauftrag widerruft, nachdem der Makler vom Auftraggeber beauftragt wurde, sofort mit der Maklertätigkeit zu beginnen und die Widerrufsbelehrung nebst Widerrufsverzichtserklärung nicht oder nicht rechtzeitig dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden.

Diese Verpflichtung umfasst alle Kosten, die bis zum Eingang des Widerrufs beim Makler angefallen sind. Für nachgewiesene Besichtigungsfahrten zum Vertragsobjekt bzw. sonstige auftragsbedingte Fahrtkosten erhält der Makler ein km-Geld von € 0,40 pro km. Insertionskosten werden nach dem tatsächlichen Anfall abgerechnet. Für Korrespondenz, Porto und Telefonkosten wird eine monatliche Pauschale von 100 Euro vereinbart. Für die Tätigkeit des Maklers vereinbaren die Parteien hiermit eine Pauschalvergütung in Höhe von 50 % des im Erfolgsfalle geschuldeten Honorars.

10. Datenschutz

Der Auftraggeber willigt ein, dass der Makler die ihm vom Auftraggeber übermittelten personen- und unternehmens-bezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des jeweiligen Auftrags zur Kundenbetreuung erhebt, nutzt und verarbeitet. Der Auftraggeber willigt ein, dass der Makler im erforderlichen Umfang Daten, die ihm vom Auftraggeber übermittelt wurden, an Vertragspartner weiterleitet, soweit dies zur Erfüllung des Auftrages notwendig ist. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Makler die Daten des Auftraggebers mittels elektronischer Datenverarbeitung (EDV) speichert. Der Makler wird bei der Speicherung und bei der Verarbeitung der gespeicherten Daten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten. Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das Bundesdatenschutzgesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dieses erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das Bundesdatenschutzgesetz erlaubt die Datenverarbeitung und
-nutzung stets, wenn dies der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses dient und/oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Schutz für die Interessen des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. Der Makler verpflichtet sich, durch geeignete Maßnahmen (Hardware und Software) sicherzustellen, dass nur dazu Berechtigte auf die bei ihm gespeicherten und verarbeiteten Daten Zugriff haben.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Für den Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der BRD unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am Nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.

13. Schlussbestimmungen

Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser AGB, des Maklervertrages oder des Schriftform-erfordernisses bedürfen der Schriftform.

Kündigungen des Maklervertrages sind schriftlich zu erklären.

14. Widerrufsrecht

Der Auftraggeber kann seine Vertragserklärung (Maklervertrag) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger,  jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

Kiy Real Estate
Steinbreche 9
51515 Kürten
Fax: (02268) 9095645
E-Mail: info@kiy-real-estate.com

14.1 Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.


14.2 Hinweis auf die Möglichkeit eines vorzeitigen Erlöschens des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht des Auftraggebers erlischt vorzeitig, wenn der Makler seine Leistungen vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen hat, nachdem der Auftraggeber seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Makler verliert. 

14.3 Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

                                        (Stand 01/2017)

 

 

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